AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sofern ein Verbrauchergeschäft iSd § 1 KSchG vorliegt, gelten die Vertragspunkte mit den jeweiligen Sonderbestimmungen für Verbraucher (Punkt 14).
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Raintime GmbH (nachfolgend kurz „Raintime“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“); diese gelten auch für Folgeaufträge ohne besondere Bezugnahme auf diese. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden (= Besteller) sind nur wirksam, wenn sie von Raintime schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung an Raintime, spätestens mit Annahme unserer Lieferung/Leistung, gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.
1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Raintime bedarf es nicht.
1.3 An Raintime gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch E-mail). Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns wirksam und rechtsverbindlich.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Kostenvoranschläge
2.1 Kostenvoranschläge werden ausschließlich schriftlich erstellt und sind entgeltlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird jedoch gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2.2 Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet Raintime nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
2.3 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen oder –senkungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird Raintime den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% aus Gründen von kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder gestiegenen Materialkosten ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
3. Gegenstand der Lieferung / Leistung
3.1 Für den Leistungsgegenstand ist das von uns erstellte Angebot bzw die schriftliche Auftragsbestätigung von Raintime maßgeblich. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
3.2 Die Raintime verpflichtet sich zu sorgfältiger und technisch einwandfreier Ausführung. Raintime kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen qualifizierter Dritter bedienen und haftet für deren Verhalten in Erfüllung des Vertrags wie für eigenes.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung. Der Kunde hat die für die Durchführung des Auftrages notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, Raintime alle für die Leistungserfüllung bedeutsamen Informationen zu erteilen und alle dafür notwendigen Unterlagen, Pläne, insbesondere Bestandspläne über Verlauf, Tiefe, Abzweigungen und Positionen von im Erdreich der vertragsgegenständlichen Fläche verlegten Rohre und Leitungen etc. auszuhändigen. Vorher ist Raintime nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden, sind vom Kunden beizubringen. Der Kunde wurde belehrt über die Möglichkeit einer Ortung vorab durch eine geeignete Fachfirma auf eigene Kosten des Kunden.
3.4 Werden die vertraglich vereinbarten Vorleistungen seitens des Kunden trotz unserer schriftlichen Aufforderung und Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig erbracht, ist Raintime zum Rücktritt berechtigt; jedenfalls sind sämtliche vertraglich vereinbarte Termine als hinfällig zu betrachten. In Falle des Rücktritts ist Raintime berechtigt das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen sowie das entgangene Honorar, mindestens aber 20% des Vertragswertes als pauschalierten Schadenersatz zu fordern. Für Sonderanfertigungen sind die vollen Kosten zu erstatten.
3.5 Mit Übergabe der vereinbarten Lieferung/Leistung hat Raintime seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt. Ist der Kunde an der Übergabe verhindert, so hat er dies ehestens Raintime mitteilen und einen neuen Übergabetermin zeitnah zu vereinbaren. Falls der Kunde den vereinbarten Übergabetermin ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt und auch sonst kein Grund vorliegt, die Übergabe zu verweigern, gilt die Lieferung/Leistung zum vereinbarten oder rechtzeitig bekannt gegebenen Termin als übergeben. Anlässlich der Übergabe einer Bewässerungsanlage oder Hochdrucknebelanlage oder sonstigen technischen Anlage werden die Parteien ein Übernahmeprotokoll (bzw einen Vermerk am Lieferschein) erstellen. Bei Übergabe festgestellte Mängel sind in dem Übernahmeprotokoll zu vermerken. Die Übernahme kann nur bei Vorliegen solcher wesentlichen Mängel verweigert werden, welche die übliche Benutzbarkeit ausschließen.
4. Termine und Fristen
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Leistungsfristen beginnen zu laufen, sobald der Kunde alle nach dem Vertrag zu übergebenden Unterlagen, Informationen und sonstigen Materialien an Raintime übergeben und eine vereinbarte Anzahlung geleistet hat; vorher ist Raintime nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Raintime aus Gründen, die keine Partei zu vertreten hat, sowie bei Ereignissen höherer Gewalt (worunter auch schlechte Witterungsbedingungen zu verstehen sind) und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen, ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Raintime berechtigt, vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurückzutreten.
4.3 Befindet sich Raintime im Falle einer verbindlichen Terminzusage schuldhaft in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Raintime schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall sind jedoch die bis dahin von Raintime erbrachten Leistungen zu entlohnen und unterbleibt nur die Fertigstellung des Werkes. Hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug gilt Punkt 8. Schadenersatzansprüche.
4.4 Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Kunden zu vertreten hat, so hat der Kunde jedenfalls die dadurch Raintime entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Darüber hinaus steht in diesem Fall Raintime das Recht zu unter Setzung einer 14-tägigen schriftlichen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt vom Vertrag verpflichtet sich der Kunde die tatsächlich entstandenen Aufwendungen, mindestens aber 20% des Vertragswertes zu bezahlen. Für Sonderanfertigungen sind die vollen Kosten zu erstatten.
4.5 Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, so sind wir berechtigt eine verschuldensunabhängige Stornogebühr (Vertragsstrafe) in Höhe von 20% des Kaufpreises/Auftragswertes zu verlangen, wobei die Geltendmachung weitergehender Schäden vorbehalten bleibt.
4.6 Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang und die Erfüllung. Verzögert sich die Übergabe oder die Versendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an auf den Kunden über bzw gilt die Übergabe als erfolgt.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Preise für unsere Produkte sind Brutto-Preise ab unserem Lager Santorastraße 8, A-2482 Münchendorf, unverpackt, in Euro zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Preisangabe im Einzelfall erfolgt die Berechnung nach der am Liefer- bzw Leistungstag gültigen Preisliste. Die Kosten der Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Transport und Montage, sowie die für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien und Leistungen werden gesondert berechnet und sind in den Produkt-Preisen nicht inbegriffen. Die Kosten für Montage werden nach dem jeweils gültigen Regiesatz verrechnet. Alle Preise verstehen sich als Einheitspreise. Die Kosten für die kundenseitig zu erbrin-genden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Ein allfälliger Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Auslieferungslager. Raintime ist berechtigt für Teilleistungen entsprechende Teilrechnungen zu legen.
5.2 Die vereinbarten Preise sind zwei Monate gültig. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Veränderungen der Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder Veränderungen anderer zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ein, so sind die Parteien nach zwei Monaten berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5.3 Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre von Raintime zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge geänderter Kundenwünsche, oder Zusatzaufträge sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
5.4 Für Aufträge im Wert von mehr als € 1.000,– und bei Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 14 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Im übrigen ist das Entgelt innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
5.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Raintime die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls iSd § 1333 ABGB sowie iSd § 459 UGB pauschale Betreibungskosten iHv € 40,00 sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt Raintime vorbehalten. Wurde Ratenzahlung vereinbart, so behält sich Raintime für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Raten, Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der ge-samten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Darüber hinaus ist Raintime bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, alle noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und nur gegen Vorauszahlung des restlichen Entgelts oder Sicherheitsleistung (durch Bankgarantie) vorzunehmen oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten; weiters ist Raintime berechtigt, die gelieferte Anlage bis zur vollständigen Zahlungen außer Funktion zu nehmen.
5.6 Gegen Forderungen von Raintime kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, und von Raintime schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder wegen nicht vollständiger Lieferung, zurückzuhalten.
5.7. Die von Raintime gelieferte/montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Raintime. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Für die Dauer der Säumnis ist Raintime berechtigt, die gelieferte Anlage technisch außer Funktion zu setzen. Dies ändert nichts an der erfolgten Übergabe als Erfüllung und berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt; vielmehr bleibt Raintime das Recht vorbehalten, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Anlage zu demontieren oder auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen.
6. Warenbestellung im Web-Shop
6.1 Die Warenbestellung im web-shop erfolgt ausschließlich über die auf unserer website vorgesehene Oberfläche. Raintime akzeptiert nur Bestellungen, wenn die Lieferung in den Europäischen Raum erfolgen soll.
6.2 Der Kunde hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages zusichert. Mitteilungen von Raintime können bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Kunden per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Mitteilung per E-Mail gelten nach ihrer Absendung als beim Kunden zugegangen, sofern der Kunden nicht den Nachweis erbringt, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist.
6.3 Die Darstellung von Produkten von Raintime im web-shop ist unverbindlich. Bei einer auf elektronischem Weg im web-shop bestellten Ware wird Raintime den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt vielmehr erst durch Versenden der bestellten Ware, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche, schriftliche Annahme der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung von Raintime erfolgt; und zwar jeweils binnen 30 Tagen ab Einlangen der Bestellung bei uns. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr gebunden und gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen.
6.4 Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt berechtigt, solange nicht auf beiden Seiten vollständig erfüllt ist; dies vorbehaltlich der gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung von Willensmängeln.
6.5 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise in Euro ab Lager Münchendorf inklusive der österreichischen Umsatzsteuer, ausschließlich der Kosten für die Verpackung und den Versand der Produkte (siehe Punkt 5.). Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Kosten, die durch nachträgliche, vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.
6.5 Der Kaufpreis ist im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden; die Zahlung erfolgt mit PayPal, Kreditkarte und/oder Überweisung im Voraus auf unser Konto. Innerhalb Österreichs wird auch die Zahlung per Nachnahme akzeptiert. Die Kreditkarte kann bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses belastet werden. Bei Teillieferungen kann der volle Rechnungsbetrag abgebucht werden. Mit der die Annahme des Bestellantrags erklärenden E-Mail übermittelt Raintime dem Kunden eine Auftragsbestätigung, die den vom Kunden zu zahlenden Betrag ausweist. Raintime versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung.
7. Gewährleistung
7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Zeichnungen, Abbildungen, Farben, Maße und Gewichte in Prospekten oder im web-shop udgl. sind ebenso wie Muster- oder Probestücke als Richtwerte zu verstehen und daher nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
7.2 Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung von Produkten maßgebenden Gebrauchsanweisungen von Raintime sowie allenfalls regionale gesetzliche Bestimmungen bzw spartenspezifische Standards zu beachten. Bei Verstoß gegen diese durch den Kunden wird die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung bei Übergabe durch Raintime vermutet. Werden Defekte durch unsachgemäße Handhabung, normalen Verschleiß oder durch von uns nicht genehmigte oder nicht fachgerechte Eingriffe herbeigeführt, besteht keine Gewährleistung.
7.3 Allfällige Mängel hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Für Zulieferteile anderer Erzeugerfirmen gelten deren Garantiebestimmungen und sind Ersatzleistungen erst nach Anerkennung durch den Erzeuger möglich.
7.4 Ist eine Lieferung/Leistung mangelhaft, so erfolgt die Gewährleistung nach Wahl von Raintime durch Verbesserung (Austausch) innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung in Form einer Gutschrift bis zum Wert der beanstandeten Lieferung/Leistung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Raintime gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt 6 Monate nach Lieferung/Leistung; danach besteht keine Haftung mehr aufgrund eines Rückgriffsanspruchs des Kunden.
7.6 Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde Raintime sämtliche mit der Prüfung der behaupteten Mängel verbundenen Kosten sowie Unkosten, wie insbesondere Reisespesen, Zeitversäumnisse, etc. zu ersetzen.
7.7 Sofern Raintime aus Kulanz die Rücksendung von gelieferter Ware akzeptiert, wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes verrechnet.
8. Haftung
8.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Raintime für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Beauftragten von Raintime; ebenso gilt er auch für anwendungstechnische oder sonstige Beratungsleistung in jedweder Form. Eine Haftung von Raintime für Personenschäden des Kunden besteht in Fällen leichter Fahrlässigkeit, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versiche-rungssumme von € 1,5 Mio.
8.2 In Fällen grober Fahrlässigkeit besteht eine Haftung von Raintime für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 1,5 Mio. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit von Raintime hat der Geschädigte zu beweisen. Für den Fall, dass der Kunde einen Anspruch auf Leistung aus einer Versicherung für den entstandenen Schaden hat, ist dieser Betrag auf den geltend gemachten Schadenersatzanspruch voll anzurechnen.
8.3 Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 8.1 und 8.2 gilt nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Bestellern oder Dritten gegenüber Raintime aus dem Titel „Produkthaftung“ gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von Raintime verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
8.4 Keine Haftung von Raintime besteht bei Schäden infolge Grabungsarbeiten, wenn Bestandspläne über im Garten verlegte Rohre und Leitungen vom Kunden nicht übergeben wurden oder fehlerhaft sind (Punkt 3.3).
8.5 Schadenersatzansprüche gegen Raintime verjähren nach zwei Jahre ab Lieferung/Leistung, spätestens nach zwei Jahren ab Legung der Schlussrechnung, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht.
9. Verwendungen von Unterlagen
9.1 Die von uns erstellten Pläne, Skizzen, Entwürfe, Berechnungen oder sonstige Dokumentationen sind nur zur Verwendung durch den Kunden nach Maßgabe des gelegten Angebots zum vertraglich bedungenen Zweck und nicht zur Weitergabe an Dritte oder sonstigen Veröffentlichung bestimmt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu entgelten.
9.2 Äußerungen und Beurteilungen jeder Art von Raintime und deren Mitarbeitern sind ausschließlich für den Kunden und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Für sämtliche Leistungen und wechselseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von Raintime. Bei Versand/Transport geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Raintime die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben oder – bei Transport durch Raintime – das Transportfahrzeug beladen hat. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über. Eine eventuelle Übernahme der Transportkosten durch Raintime hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang oder den Erfüllungsort.
10.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht für Mödling. Raintime ist überdies berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
10.3 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.
11. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich bei jederzeitiger Widerruflichkeit damit einverstanden, dass Raintime die vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten für Zwecke der Vertragsabwicklung und Betreuung des Kunden ermittelt, speichert und verarbeitet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet. Auf die Datenschutzerklärung von Raintime (www.Raintime.at) wird hingewiesen.
12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur im schriftlichen Einvernehmen mit Raintime an Dritte abgetreten werden.
13. Information über Alternative Streitbeilegung gemäß § 19 Abs 3 AStG und Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Gemäß § 19 Abs 3 AStG wird der Verbraucher auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung (kurz „AS-Stelle“) hingewiesen, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können. Wir geben zugleich an, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen werden und dazu nicht verpflichtet sind. Die für uns vorgesehenen AS-Stellen:
Internet Ombudsmann: http://www.ombudsmann.at
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: http://verbraucherschlichtung.or.at
Link zur Online Streitbeilegungsplattform der EU („OS Plattform“): https://ec.europa.eu/consumers/odr/main
Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei office@Raintime.at einbringen
14. Ergänzende Bestimmungen für Verbraucher
14.1 Ist der Kunde ein Verbraucher, so ist er gemäß § 11 FAGG berechtigt, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsbelehrung gemäß Anhang 1 ist Teil dieser Geschäftsbedingungen.
14.2 Punkt 1.3 gilt mit der Maßgabe, dass die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen von Raintime oder seiner Vertreter zum Nachteil des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden (§ 10 KSchG). Die Bestimmung von Punkt 2.1 und 2.3 (Kostenvoranschlag) gilt mit der Maßgabe des § 5 KSchG. Der Terminsverlust gemäß Punkt 5.5, sowie die Einschränkung der Aufrechnung gemäß Punkt 5.6, 1. Satz gelten für Verträge mit Verbrauchern gemäß KSchG nur nach Maßgabe der dort festgelegten Regelungen. Die Punkte 5.6, 2. Satz, Punkt 7.3. bis 7.5. (Gewährleistung), Punkt 8.1, 3. Satz, 8.2 und 8.5 (Haftung), Punkt 10.1, 2. und 3. Satz (Gefahrübergang), Punkt 10.2 (Gerichtsstand) gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. verrechnet.
Nebelsysteme
Wasser innovativ eingesetzt: Luftbefeuchtung, Luftkühlung, Staub- und Geruchsbindung mit Nebeltechnik. Diese Technologie ist sauber und extrem Energie sparend und ermöglicht sogar Luftkühlung im Außenbereich!
Bewässerung
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Wasserspiele
Moderne und innovative Produkte: Wasserspiele, Nebeleffekte mit Leitungswasserdruck, Trinkbrunnen und vieles mehr – sowie Gesamtkonzepte für Freiflächen- und Grünraumplaner
Technik & mehr
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